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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Chemnitz
Ein Freiwilligendienst bietet Dir die Chance, unterschiedliche Berufsfelder kennenzulernen und wertvolle Praxiseinblicke zu gewinnen. Dabei förderst Du Deine persönliche Entwicklung, entdeckst Deine Stärken und kannst Dich gezielt weiterentwickeln. Zugleich engagierst Du Dich in unseren Einrichtungen für andere Menschen und leistest damit einen wichtigen sozialen Beitrag.
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Was Du mitbringen solltest
Deine Aufgeschlossenheit und Deine Begeisterung für die Zusammenarbeit mit anderen machen Dich zu einer idealen Unterstützung für unser Team. Einsätze an Wochenenden und Feiertagen sowie Arbeitszeiten im Früh- oder Mitteldienst sollten für Dich gut realisierbar sein.
Bevor Dein Einsatz beginnt, benötigst Du außerdem einen aktuellen Gesundheitsnachweis vom Gesundheitsamt. Darüber hinaus ist der verpflichtende Nachweis der folgenden Impfungen erforderlich:
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Tetanus
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Mumps, Masern, Röteln
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Hepatitis B
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Windpocken
Wenn Du diese Voraussetzungen erfüllst, steht Deinem Start bei uns nichts mehr im Wege!
Was Du über Deinen Freiwilligendienst wissen solltest
Auf Dich warten 365 Tage freiwilliger Einsatz im sozialen Bereich in Sachsen. Die Tätigkeit in unseren Einrichtungen orientiert sich am diakonischen Leitgedanken, der sich im täglichen Umgang mit Patient:innen und Bewohner:innen widerspiegelt. Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von einem respektvollen Miteinander aller Berufsgruppen, gegenseitiger Wertschätzung sowie einer Zusammenarbeit mit flachen Hierarchien.
Freies soziales Jahr (FSJ)
Dein Freiwilligendienst dauert zwölf Monate. Du kannst Deinen Freiwilligendienst um maximal sechs Monate verlängern – auf 18 Monate insgesamt. Dein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. Dein Bundesfreiwilligendienst beginnt am 1. September eines Jahres. Zu Beginn Deines Freiwilligendienstes gibt es einen Willkommenstag mit Einführung in die Theorie und Praxis. Deine Arbeitskleidung wird Dir kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Du erhältst im Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. im Bundesfreiwilligendienst ein sogenanntes Taschengeld von 450,00 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung).
Du hast 27 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.
Der zwölfmonatige Freiwilligendienst beinhaltet mindestens 25 verpflichtende Bildungstage. Die pädagogischen Bildungstage finden meist in Form von Seminaren in Blockform von Montag bis Freitag statt. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist kostenlos. Verpflegung und Unterkunft werden Dir gestellt. Die Fahrtkosten zum Seminarort werden Dir zudem erstattet. Alle Bildungstage zählen selbstverständlich als Arbeitszeit. Neben der beruflichen Weiterbildung bieten Dir die Bildungstage zusätzlich die Möglichkeit, mit FSJler:innen und BFDler:innen anderer Einrichtungen in Kontakt zu kommen und gemeinsam spannende Workshops zu erleben.
Als Freiwillige:r hast Du einen Freiwilligenausweis, mit dem Du Vergünstigungen erhalten kannst, ähnlich wie Auszubildende oder Studierende. Auf der Website für-freiwillige.de erfährst Du, wo es gegen Vorlage Deines Freiwilligenausweises Vergünstigungen gibt. Darüber hinaus bieten die meisten Verkehrsbetriebe vergünstigte Tickets (Abos, Wochen- und Monatskarten) für den Personennahverkehr an. Diese kannst Du in den meisten Fällen auch als Freiwillige:r nutzen. Informiere Dich hierzu direkt auf den Websites der Verkehrsbetriebe.
Während Deines Freiwilligendienstes bist Du als kranken- und sozialversichert, denn der Freiwilligendienst gilt offiziell als „Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt“. Die Beiträge werden von uns als Arbeitgeber:in abgeführt und gezahlt.
Während Deines Freiwilligendienstes baust Du Rentenansprüche auf. Das heißt, die Zeit in der Du ein FSJ oder einen BFD absolvierst, zahlst Du auf das eigene Rentenkonto ein und wird später bei der Berechnung des Rentenanspruches mit angerechnet.
Außerdem kann Dein Freiwilligendienst als Pflegepraktikum für das Medizinstudium anerkannt werden und zählt bei vielen Hochschulen und Universitäten als Wartesemester.
Bei persönlicher und fachlicher Eignung gibt es im Anschluss an den Freiwilligendienst die Möglichkeit, eine Berufsausbildung an unseren Berufsschulen zu beginnen. Für Bewerbungsgespräche gewähren wir eine Freistellung von bis zu drei Tagen, sofern kein Ausbildungsvertrag mit der Berufsschule geschlossen wird.